Angriffe an zwei Bushaltestellen
Nach Angaben der Polizei begann die Tatfolge an einer Bushaltestelle mit dem Angriff auf eine 23-Jährige. Ihr wurde eine Handtasche gestohlen, in der sich etwas Bargeld, Tabak und ein Pullover befanden. Anschließend rief sie ihre 24-jährige Freundin an, die an der nächsten Haltestelle wartete.
Dort stieg die verdächtigte Gruppe aus einem Bus. Als die 24-Jährige die Handtasche ihrer Freundin zurückforderte, wurde auch sie angegriffen. Ihr wurde ein Smartphone im Wert von etwa 1.200 Euro gestohlen.
Die Polizei berichtete, beide Frauen seien geschlagen und getreten worden. Die Gruppe soll ihnen auch Pfefferspray ins Gesicht gesprüht haben. Beide erlitten leichte Verletzungen.
Videos auf dem gestohlenen Smartphone
Eine unbeteiligte Frau fand das gestohlene Telefon und gab es der 24-Jährigen zurück. Auf dem Gerät entdeckte die Polizei nach eigenen Angaben Videos, in denen die Verdächtigen mit den Taten prahlten. Die Ermittlungen betreffen unter anderem den Verdacht der gefährlichen Körperverletzung und des räuberischen Diebstahls.
Drei der inzwischen neun ermittelten Tatverdächtigen sind noch keine 14 Jahre alt. Sie gelten rechtlich als Kinder und sind nicht strafmündig.
In ihrer ersten Meldung vom 20. September 2026 war die Polizei noch von sieben Beteiligten ausgegangen. Damals beschrieb sie die Gruppe als einen etwa neun- bis elfjährigen Jungen und sechs Mädchen im Alter von ungefähr 13 Jahren.
Zahlen und politische Forderungen aus Sachsen
Zur Gewaltkriminalität in Sachsen hatte die österreichische Nachrichtenseite heute.at am 20. September 2026 Zahlen veröffentlicht. Unter Berufung auf Sachsens Justizministerin Constanze Geiert berichtete sie, dass 2025 insgesamt 2.066 Kinder und Jugendliche als Tatverdächtige in diesem Bereich erfasst worden seien. Bei den 18- bis 20-Jährigen habe die sächsische Polizei 890 Tatverdächtige gezählt.
Der Bericht nannte außerdem einen im Sächsischen Landtag vorgestellten Entschließungsantrag. Dieser sollte in der Woche nach dem 20. September im Bundesrat eingebracht werden. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, dem besonderen Handlungsbedarf gegen Kinder- und Jugendgewalt Rechnung zu tragen. Eine konkrete Forderung ist, die Anwendung des milderen Jugendstrafrechts auf Heranwachsende einzuschränken.






