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Tabaksteuer versehentlich schon in Kraft: Finanzministerium veranlasst Berichtigung

Die höhere Tabaksteuer sollte erst am 1. Januar 2027 starten. Wegen eines Fehlers im veröffentlichten Gesetz gilt sie jedoch bereits seit dem 21. Oktober 2026. Das Bundesfinanzministerium will die Panne korrigieren; Hersteller dürfen unterdessen weiter Zigaretten liefern.

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Sofortiger Steuersprung statt schrittweiser Erhöhung

Vorgesehen war, die Tabaksteuer ab Jahresbeginn 2027 schrittweise anzuheben. Durch das vorzeitige Inkrafttreten gilt nach Darstellung der NZZ nun bereits der für 2030 geplante Steuersatz. Damit würde eine Packung Zigaretten im Durchschnitt etwa 4 Euro mehr kosten und knapp 12 Euro erreichen. BILD zufolge entsprechen die bisherigen Preise nicht mehr dem geltenden Gesetz.

Für die Hersteller ergibt sich daraus ein Problem: Sie müssten bereits höhere Steuern zahlen, können dies nach Angaben des Finanzministeriums aber nicht, weil die erforderlichen Steuerzeichen fehlen. Das Ministerium erlaubt ihnen dennoch, weiter Zigaretten zu liefern. Rein formell verstoßen sie damit gegen das bestehende Gesetz. Tatsächlich sollen die neuen Steuersätze weiterhin erst ab Anfang 2027 greifen.

Fehler blieb in Regierung und Parlament unentdeckt

Verkündet wurde die Änderung des Tabaksteuergesetzes am Dienstag, dem 20. Oktober 2026, im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 309). Als Ausfertigungsdatum ist der 19. Oktober angegeben. Entscheidend ist die Klausel: "Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft". Sie führte dazu, dass das Gesetz bereits am Mittwoch, dem 21. Oktober, wirksam wurde.

Das Finanzministerium bestätigte gegenüber tagesschau.de einen "technischen Fehler beim Datum des Inkrafttretens". Nach eigener Darstellung enthielt schon der Entwurf des Ressorts die falsche Regelung. Weder in den weiteren Beratungen der Regierung noch im Parlament wurde sie bemerkt und korrigiert. BILD berichtet, erst durch die eigene Berichterstattung habe das Ministerium von der Panne erfahren.

Die NZZ vermutet, dass sich das Ressort an der vorherigen Gesetzesnovelle von 2021 orientiert habe. Auch damals erfolgte die Veröffentlichung noch im laufenden Jahr. Der damalige Text legte allerdings ausdrücklich den 1. Januar 2022 als Beginn der Geltung fest.

Korrekturweg noch offen, Kritik aus der Branche

Das Ministerium hat eine Berichtigung veranlasst und die Generalzolldirektion informiert, die die Tabaksteuer einzieht. Eine förmliche Gesetzeskorrektur müsste den Bundestag durchlaufen, der sich derzeit in der Herbstpause befindet. Ein Ministeriumssprecher hält jedoch möglicherweise eine Klarstellung "im Wege der Auslegung des Gesetzes" für ausreichend. Er verweist auf die Gesetzesbegründung: Aus ihr gehe eindeutig hervor, dass der Gesetzgeber die Erhöhung erst ab 2027 habe wirksam werden lassen wollen. Eine erneute Befassung des Bundestags wäre bei diesem Vorgehen nicht nötig.

Aus der Tabakbranche kommt scharfe Kritik. Maximilian van Ackeren vom Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR) bezeichnete die Panne als "Dilettantismus". Jan Mücke vom Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) warnte, die Unternehmen begäben sich "wochenlang in eine Grauzone", die die Behörden tolerieren sollten.

Auch BILD-Politikchef Jan Schäfer und Thomas Kausch kritisieren die Führung des Ressorts. Ihrer Analyse zufolge hat Finanzminister Lars Klingbeil sein Ministerium nicht im Griff.

Geplante Mehreinnahmen und gesundheitspolitischer Kontext

Für 2027 erwartet der Bund durch die Erhöhung zusätzliche Einnahmen von rund 1,5 Milliarden Euro. Zum Vergleich: 2025 brachte die Tabaksteuer nach Angaben der tagesschau insgesamt 17,6 Milliarden Euro ein.

Nach dem Mikrozensus 2025 rauchten fast 19 Prozent der Menschen ab 15 Jahren in Deutschland Tabakzigaretten: 14 Prozent regelmäßig und 5 Prozent gelegentlich. Das Deutsche Krebsforschungszentrum beziffert die Zahl der Todesfälle durch tabakbedingte Erkrankungen für 2023 auf rund 131.000.

Gesundheitspolitiker von Union und SPD streben laut NZZ neben einer höheren Tabaksteuer auch höhere Steuern auf Alkohol und zuckerhaltige Getränke an. Die Einnahmen sollen dazu dienen, ein neues Milliardenloch bei den gesetzlichen Krankenkassen zu schließen.

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