Zugangsbeschränkungen vor und während der Wahl
Für Sonntag und Montag kündigte die Armee an, palästinensischen Arbeitern den Zugang zu israelischen Siedlungen im Westjordanland und im Jordantal zu verwehren. Industriezonen sowie eine "begrenzte Zahl" genehmigter Bereiche seien zunächst ausgenommen.
Am Wahltag soll das Verbot dann sämtliche Siedlungen und Industriegebiete erfassen. Nach Angaben der Armee hat die politische Führung einer entsprechenden Empfehlung des Verteidigungsministeriums zugestimmt. Auch alle Landübergänge zwischen dem Westjordanland und Israel sollen an diesem Tag für Palästinenser geschlossen bleiben.
Wie viele Beschäftigte grundsätzlich betroffen sind, zeigen von The Times of Israel angeführte Angaben aus dem Vorjahr: Rund 9.000 Palästinenser verfügen demnach über eine Arbeitserlaubnis für israelische Siedlungen oder nahe gelegene Industriezonen im Westjordanland. Nach dem Wahltag sollen die Übergänge laut Armee wieder öffnen und die Zugangsbeschränkungen für palästinensische Arbeiter aufgehoben werden.
Generalstabschef Eyal Zamir hatte die Streitkräfte bereits in der Woche vor der Wahl in höchste Alarmbereitschaft versetzt und den Urlaub von Soldaten gestrichen, berichtete The Times of Israel. Als Ziel nannte er einen sicheren und planmäßigen Wahlablauf ohne äußere Einflussnahme.
Die Abstimmung ist die erste seit den Hamas-Angriffen vom 7. Oktober 2023. Die Deutsche Welle beschreibt sie als Referendum über den langjährigen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu. Seine Gegner werfen ihm vor, die Angriffe nicht verhindert zu haben.
Angriff bei Hebron und Einsätze im Westjordanland
Den Hintergrund der angekündigten Abriegelung bildet der anhaltende israelische Militäreinsatz nach einem Angriff bewaffneter Palästinenser nahe Hebron am Freitag. Dabei starben nach Darstellung der Armee zwei Soldaten, drei weitere wurden verletzt. Auch die beiden mutmaßlich palästinensischen Angreifer aus Hebron wurden demnach getötet.
Die Armee bezeichnet ihre Einsätze als Anti-Terror-Operationen. Soldaten seien gemeinsam mit der israelischen Grenzpolizei und dem Geheimdienst in rund 40 Gebieten an insgesamt 400 Orten im Westjordanland vorgegangen. Rund 40 Verdächtige seien festgenommen worden, darunter Mitglieder der islamistischen Terrororganisationen Hamas und Islamischer Dschihad.
Al Jazeera berichtete unter Berufung auf Korrespondenten vor Ort zudem von Razzien in mindestens 15 Gebieten am Samstag. Genannt wurden Jenin und Nablus im Norden, Ramallah, el-Bireh, Birzeit und das besetzte Ost-Jerusalem im Zentrum sowie Bethlehem im Süden.
Tausende Vertriebene in Hebron
Verteidigungsminister Katz bestätigte dem israelischen Sender Kan die Vertreibung von rund 2.000 Palästinensern aus ihren Häusern in Hebron. "Ausgewählte Armee-Einheiten sind derzeit dort im Einsatz", sagte er. Eine Rückkehr in ihre Viertel schloss er aus, "bis wir alle Probleme mit der Hamas in Hebron gelöst haben".
Bürgermeister Jussef al-Dschabari hatte gegenüber Al Jazeera zuvor eine höhere Zahl genannt: Seit Beginn der Razzien am Freitag seien 2.200 Menschen aus ihren Häusern vertrieben worden. Der palästinensischen Nachrichtenagentur WAFA sagte er laut The Times of Israel außerdem, israelische Kräfte wollten weitere 2.500 Menschen aus zwei Stadtgebieten vertreiben.
Das Gouvernement Hebron hat den Ausnahmezustand ausgerufen und einen Krisenstab gebildet, der die Vertriebenen unterstützen soll.
Autonomiebehörde und Menschenrechtler verurteilen Maßnahmen
Die Palästinensische Autonomiebehörde, die Teile des Westjordanlands verwaltet, wertete das israelische Vorgehen laut Al Jazeera als kollektive Bestrafung. Sie verwies dabei auf Hausabrisse, die Zwangsvertreibung ganzer Viertel sowie die Abriegelung und Belagerung palästinensischer Städte.
UN-Generalsekretär António Guterres äußerte dem Sender zufolge tiefe Besorgnis über die Abriegelungen und Berichte über Hausabrisse in Hebron. Die israelische Menschenrechtsorganisation B'Tselem warnte, die Maßnahmen kämen kollektiver Bestrafung gleich und könnten Handlungen umfassen, die Kriegsverbrechen darstellten.






