Ministerium verweist auf Handlungsmöglichkeiten der Gemeinden
Für Thüringens Innenministerium gibt der Großbrand in Lehesten keinen Anlass zu einer Reform der Freiwilligen Feuerwehren. Gegenüber dem MDR erklärte es: "Das Thüringer Feuerwehrsystem funktioniert, so wie es ist." Der Leutenberger Bürgermeister Robert Geheeb (SPD) hatte nach dem Einsatz gewarnt, das System stehe vor dem Scheitern: Eine schrumpfende Zahl von Ehrenamtlichen müsse zunehmend schwierige und mehr Einsätze bewältigen.
Ein landesweites Personalproblem erkennt das Ministerium nicht. Es räumt lediglich ein: "In Einzelfällen kann es hier und da besondere Herausforderungen geben." Diese könnten die Gemeinden mit den Möglichkeiten des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (ThürBKG) selbst bewältigen. Das Ministerium bezeichnet das Gesetz als "Werkzeugkasten", an dem erfahrene Feuerwehrleute mitgearbeitet hätten und der deshalb besonders praxisnah sei. Die Verantwortung für den Brandschutz liege weiterhin bei den Kommunen.
Das ThürBKG gilt seit dem 1. Januar 2025. Mit ihm sank die Einwohnergrenze, ab der eine Gemeinde eine Berufsfeuerwehr aufstellen muss, von 100.000 auf 60.000. Außerdem wurde die Landespauschale für die Jugendfeuerwehr verdoppelt: von 25 auf 50 Euro je Mitglied.
Drei Forderungen nach dem Brand in der Agrargenossenschaft
Geheeb verlangt für jede Gemeinde einen hauptamtlichen Brandmeister. Neue Rathausmitarbeiter sollen nach seiner Vorstellung zum Feuerwehrdienst verpflichtet werden. Auch Betriebe mit besonderen Brandrisiken, etwa Biogasanlagen und Recyclinghöfe, müssten Personal für die Feuerwehr bereitstellen.
Nach Darstellung des Innenministeriums dürfen Kommunen bereits hauptamtliches Personal einstellen, das ihre Feuerwehren koordiniert. Das Land dürfe allerdings nicht für die Kosten aufkommen. Eine Verpflichtung von Betrieben, Beschäftigte für die Feuerwehr abzustellen, hält das Ministerium aus Wettbewerbs- und Wirtschaftlichkeitsgründen für nicht umsetzbar. Dem Thüringer Feuerwehrverband (THFV) zufolge bestehen im Land derzeit fünf Werkfeuerwehren.
Auslöser der Debatte war das Feuer in einer Agrargenossenschaft in Lehesten im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt in der Nacht zum 18. Oktober 2026. Der Brand zerstörte eine Lager- und Maschinenhalle samt vier dort abgestellten Fahrzeugen und Gerätschaften. Aus einem benachbarten Wohnhaus wurden vier Menschen gerettet. Eine Frau zog sich eine Rauchgasvergiftung zu und erhielt vor Ort medizinische Hilfe. Die Polizei bezifferte den Sachschaden auf etwa 500.000 Euro.
Die Alarmierung erfolgte gegen 2:30 Uhr. Gegen 8 Uhr hatten die Einsatzkräfte das Feuer unter Kontrolle, bis Mittag war es weitgehend gelöscht. Insgesamt waren 120 Feuerwehrleute elf Stunden mit den Löscharbeiten beschäftigt. Was den Brand verursacht hatte, war zunächst unklar.
Verband fordert bessere Bedingungen statt Verpflichtungen
THFV-Präsident Karsten Utterodt teilt Geheebs Sorge um das Personal, nicht aber dessen Lösungsvorschläge. Er sagte dem MDR: "Bald werden viele Ältere ausscheiden. Und gerade im mittleren Altersbereich gibt es eine Lücke, die bald auf uns zurollt." Zugleich kritisierte er: "In manchen Gemeinden wird einfach zu wenig getan".
Utterodt sieht die Kommunalpolitik in der Verantwortung, aktiv um Feuerwehrleute zu werben. Dazu gehörten geeignete Fahrzeuge, Gerätehäuser und gute Kleidung. Dafür sollten die Gemeinden auch die Mittel einsetzen, die sie aus dem Kommunalen Finanzausgleich erhalten. Er räumt ein, dass Bürgermeister weder zusätzliche Einwohner noch Freiwillige herbeizaubern könnten, verweist aber auf Unterschiede: "Aber es gibt Feuerwehren, da funktioniert es - und andere, wo es nicht geht."
Zur Entlastung könnten nach dem Gesetz auch Verwaltungsfachangestellte unter Aufsicht der Brandmeister unterstützende Aufgaben erledigen. Denkbar seien etwa Verwaltungsarbeiten durch einen feuerwehrinteressierten Beschäftigten des Ordnungsamts.
Gegen einen hauptamtlichen Brandmeister in jeder Gemeinde führt Utterodt ein praktisches Problem an: Die Führungskräfte der Feuerwehren würden üblicherweise gewählt. Bei einer Abwahl müsste eine solche Person theoretisch auch aus dem kommunalen Dienst entlassen werden.
Weniger Einsätze insgesamt, aber mehr Brände
Zahlen zur Belastung liefert der Brand- und Katastrophenschutzbericht, den Innenminister Georg Maier (SPD) am 2. Oktober 2026 in Mühlhausen vorstellte. Danach werden Thüringens Feuerwehren durchschnittlich alle 15 Minuten alarmiert. Mehr als 96 Prozent der Feuerwehrangehörigen arbeiten ehrenamtlich; der Bericht nennt dafür rund 32.000 Menschen. Bei der Mitgliederentwicklung verzeichnet er einen Rückgang der Ehrenamtlichen um knapp 400 auf rund 32.700.
Für 2025 wurden insgesamt 35.900 Einsätze erfasst, gegenüber 36.442 im Vorjahr. Trotz dieses Rückgangs mussten die Feuerwehren häufiger Brände bekämpfen: Die Zahl der Brandeinsätze erhöhte sich um 9,6 Prozent auf 5.349. Bei den Großbränden stieg sie von 154 auf 225.
Auch Brände in der Vegetation nahmen zu. Der Bericht nennt 868 Vegetationsbrände nach 583 im Jahr 2024 sowie 433 Wald- und Baumbrände nach zuvor 310. Maier erklärte den Anstieg unter anderem mit dem Klimawandel und trockenen, heißen Sommern. Weniger häufig waren dagegen Fehlalarmierungen: Ihre Zahl fiel erstmals seit 2021 wieder, von 6.519 auf 6.080.
Als besonders belastenden Einsatz hob Maier den Waldbrand auf der Saalfelder Höhe von 2025 hervor. Nach seinen Angaben war es der größte Waldbrand Thüringens seit Beginn der aktuellen Waldbrandstatistik. Die Löscharbeiten beschäftigten die Feuerwehrleute fast zwei Wochen lang.
Die Zahl der hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen im Land erhöhte sich von 1.088 auf 1.198. Für den Bevölkerungsschutz gab Thüringen 2025 insgesamt 50,3 Millionen Euro aus.
Linke und Nutzer diskutieren Anreize und Zwang
Die Linke im Thüringer Landtag kann Geheebs Forderung zunächst nachvollziehen. Ihr innenpolitischer Sprecher Ronald Hande erklärte auf MDR-Anfrage jedoch, Zwangsmittel sollten erst als letzte Möglichkeit zur Lösung eines Problems eingesetzt werden. Entscheidend sei, dass sich ehrenamtliche Aufgaben im Alltag mit Beruf und Familie vereinbaren ließen. Eine Antwort der AfD auf die Anfrage lag noch nicht vor.
In der vom MDR auf Instagram angestoßenen Diskussion sprachen sich mehrere Nutzer für Anreize statt Verpflichtungen aus. Genannt wurden ein früherer Renteneintritt nach langjährigem Engagement und eine Vergütung, wie sie ein Nutzer am Beispiel der Niederlande beschrieb. Ein anderer verwies auf das Schweizer Modell mit einer Feuerwehrsteuer für Menschen, die keinen Dienst leisten. Dabei handelt es sich um Vorschläge und Darstellungen aus der Nutzerdiskussion.
Pflichtfeuerwehren bleiben eine selten genutzte Möglichkeit
Eine Verpflichtung zum Feuerwehrdienst ist in Thüringen rechtlich bereits möglich. Nach § 17 ThürBKG dürfen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister Einwohner ihrer Gemeinde vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 50. Lebensjahr zum ehrenamtlichen Dienst in der Gemeindefeuerwehr heranziehen. Insgesamt darf die Verpflichtung höchstens zehn Jahre dauern. Wer aus öffentlichem Interesse freigestellt werden muss, ist davon ausgenommen.
Nach Angaben des Innenministeriums hat bisher keine Thüringer Gemeinde eine Pflichtfeuerwehr eingerichtet. In Lauscha im Kreis Sonneberg wird dieser Schritt seit einigen Jahren erwogen, weil die vorgeschriebene Mindeststärke der ehrenamtlichen Einsatzkräfte gefährdet ist. Bislang hat sich die Gemeinde aber dagegen gescheut, Einwohner zu verpflichten.
Auch bundesweit ist dieses Mittel selten. Tim Kirschner dokumentierte in einer Fachuntersuchung am Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen von 2024 neun tatsächlich eingerichtete Pflichtfeuerwehren innerhalb der vorangegangenen 20 Jahre. In weiteren 16 Gemeinden wurde eine Verpflichtung diskutiert oder vorbereitet.
Zu den bekannten Fällen zählen Burg in Dithmarschen im Jahr 2009 und Grömitz im Jahr 2018. Friedrichstadt hatte seit 2016 eine Pflichtfeuerwehr und kehrte Anfang 2025 zum freiwilligen Dienst zurück.






